BESCHLUSSANTRAG ZUR EIGENTÜMERVERSAMMLUNG Gestattung eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk) nach § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG -------------------------------------------------------------------- AN DIE VERWALTUNG -------------------------------------------------------------------- [Name der Hausverwaltung] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort] Antragsteller: [Dein Name] Wohnung Nr. [Nummer] / [Lage, z. B. 2. OG links] Objekt: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] Ort, Datum: [Ort], [Datum] Betreff: Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts und Beschlussfassung — Steckersolargerät Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung zu setzen und darüber Beschluss zu fassen. Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 2 Nummer 5 des Wohnungseigentumsgesetzes. Danach kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen (§ 20 Absatz 2 Satz 2 WEG). -------------------------------------------------------------------- BESCHLUSSVORSCHLAG -------------------------------------------------------------------- "Dem Wohnungseigentümer [Name], Wohnung Nr. [Nummer], wird gestattet, auf dem zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon / an der Brüstung seines Balkons ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) zu installieren und zu betreiben. Es gelten folgende Maßgaben: 1. Umfang Das Gerät besteht aus bis zu [Anzahl] Solarmodul(en) mit insgesamt höchstens [Zahl] Wattpeak und einem Wechselrichter mit höchstens 800 Watt Ausgangsleistung. 2. Anbringung Die Module werden [innen an der Brüstung / auf dem Balkonboden / an der Innenseite des Geländers] angebracht. Die Befestigung erfolgt [ohne Eingriff in die Bausubstanz / mit Klemmhalterungen ohne Bohren]. Die Farbgebung ist [dunkel/anthrazit] und fügt sich in das Erscheinungsbild der Anlage ein. 3. Fachgerechte Ausführung und Nachweis Die Montage erfolgt fachgerecht und standsicher. Der Antragsteller legt der Verwaltung auf Verlangen die Herstellerangaben zur Befestigung sowie die Konformitätserklärung des Wechselrichters vor. 4. Kosten Sämtliche Kosten für Anschaffung, Montage, Betrieb, Wartung und späteren Rückbau trägt der Antragsteller. 5. Haftung und Versicherung Der Antragsteller haftet für Schäden, die durch das Gerät entstehen. Er weist eine Privathaftpflichtversicherung nach, die das Gerät einschließt, und meldet die Anlage seinem Versicherer. 6. Rückbau Bei Auszug oder Veräußerung der Wohnung baut der Antragsteller das Gerät auf eigene Kosten zurück und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her, sofern nicht der Nachfolger die Anlage übernimmt und dies der Verwaltung angezeigt wird. 7. Anmeldung Der Antragsteller meldet die Anlage fristgerecht im Marktstammdatenregister an." -------------------------------------------------------------------- BEGRÜNDUNG -------------------------------------------------------------------- Steckersolargeräte sind seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306) in § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG ausdrücklich als privilegierte bauliche Veränderung genannt. Die Gemeinschaft entscheidet damit nicht mehr darüber, OB ein solches Gerät zulässig ist, sondern über die Art der Durchführung. Der vorstehende Beschlussvorschlag greift die üblichen Maßgaben — Optik, Statik, Kosten, Haftung, Rückbau — bereits auf, sodass die Beschlussfassung ohne weitere Vorarbeit möglich ist. Ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung und um Zusendung der Einladung mit diesem Tagesordnungspunkt. Mit freundlichen Grüßen _____________________________ [Dein Name] -------------------------------------------------------------------- HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN -------------------------------------------------------------------- - Alle Angaben in [eckigen Klammern] ersetzen, die Klammern löschen. - Punkt 2 an die eigene Situation anpassen und möglichst konkret beschreiben. Je genauer der Beschluss, desto weniger Streit später. - Den Antrag rechtzeitig vor der Einladungsfrist an die Verwaltung senden, damit er noch auf die Tagesordnung kommt. - Warte den Beschluss ab, bevor du montierst. Wer ohne Gestattungs- beschluss baut, kann sich später nicht darauf berufen, dass ihm die Erlaubnis ohnehin zugestanden hätte (BGH, Urteil vom 21. März 2025, V ZR 1/24). Diese Vorlage ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Erstellt von balkon-kraft-werke.de — Stand: 29. Juli 2026