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Die zwei wichtigsten Steuer-Regeln
Das Jahressteuergesetz 2022 hat für Photovoltaik zwei Erleichterungen gebracht, die für dich als Balkonkraftwerk-Besitzer 2026 Standard sind:
Regel 1: Null Prozent Mehrwertsteuer. Du zahlst auf alle Komponenten und Komplettsets für Photovoltaik 0 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Voraussetzung: die Anlage wird auf einem Wohngebaeude installiert, müssen unter 30 Kilowatt-peak bleiben. Das gilt automatisch beim Kauf, der Haendler zeigt 0 Prozent MwSt in der Rechnung aus. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Regel 2: Einkommensteuer-Befreiung. Der Strom, den du selbst verbrauchst, ist einkommensteuerfrei. Auch der Anteil, den du gegebenenfalls einspeist, fliesst nicht in die Steuererklaerung ein, solange die Anlage unter 30 kWp bleibt und du keine gewerbliche Absicht hast.
Beide Regeln gelten unbefristet und sind im Wachstums-Chancen-Gesetz sogar nochmal bestätigt worden. Mehr Hintergrund im Hub-Ratgeber 2026.
Was du in der Steuererklaerung wirklich angeben musst
Für ein Balkonkraftwerk: nichts. Du muss keine separate Photovoltaik-Anlage in der Anlage G oder im EUER-Formular angeben. Steckersolar faellt unter die Bagatell-Regelung des Bundesfinanzministeriums.
Eine Ausnahme bilden Sonderfaelle:
- Wenn du einen Gewerbeschein hast und das Balkonkraftwerk anteilig geschaeftlich nutzt (zum Beispiel als Home-Office-Anlage). Hier greift die Bagatell-Regelung nicht automatisch, du musst es einzeln prüfen lassen.
- Wenn du mehrere Anlagen hast und in Summe über 30 kWp bist. Dann pruefst du jede einzeln auf die 30-kWp-Schwelle.
- Wenn du in Gewinnabsicht handelst. Das ist bei einem 800-Watt-Set praktisch nicht der Fall, weil die Hardware-Kosten den Einspeise-Ertrag ueberwiegen.
In allen anderen Faellen muss das Balkonkraftwerk nicht in die Steuererklaerung. Praktisch.
Was ist mit der Einspeisevergütung?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Einspeisevergütung von 8,1 Cent pro Kilowattstunde für kleine Anlagen vor (Stand 2026). Bei einem 800-Watt-Set mit 800 kWh Jahresertrag und 30 Prozent Eigenverbrauch gehen rund 560 kWh überschuessig ins Netz. Mit Vergütung wären das etwa 45 Euro pro Jahr.
Klingt nett, aber der Antrag ist aufwendig:
- Anmeldung als Anlagenbetreiber beim Finanzamt
- Steuer-ID-Vergabe als Stromerzeuger
- jaehrliche Steuererklaerung mit Einkuenfteart 21 oder 23
- separate Buchhaltung über Einnahmen und Ausgaben
Der Buerokratie-Aufwand uebersteigt den Ertrag bei Balkonkraftwerken fast immer. Praktisch verzichten über 95 Prozent der Betreiber auf die Einspeisevergütung. Der Strom geht dann unbezahlt ins Netz, dafuer bleibt der Eintrag in der Steuererklaerung sauber leer.
Wer trotzdem maximalen finanziellen Ertrag will, sollte einen Speicher und einen dynamischen Tarif in Betracht ziehen. Das bringt mehr als die Einspeisevergütung.
Handwerker-Kosten absetzen
Wenn du einen Wieland-Anschluss durch eine Elektrofachkraft machen laesst oder einen Speicher durch einen Installateur verbauen laesst, kannst du die Arbeitskosten nach Paragraph 35a Einkommensteuergesetz absetzen.
Konkret: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 6.000 Euro Lohnanteil pro Jahr, führt zu einer Steuerermaessigung von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig: nur der Lohnanteil ist absetzbar, nicht das Material. Der Handwerker muss das in der Rechnung getrennt ausweisen.
Beispiel: Elektriker rechnet 200 Euro Material plus 120 Euro Lohn ab. Du setzt die 120 Euro in der Steuererklaerung an (Zeile 73 in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen). Das mindert deine Steuerlast um etwa 24 Euro. Klein, aber kostenlos.
Wann doch Gewerbe-/Steuerpflichten anfallen
Drei Konstellationen sind kritisch:
1. Mehrere Anlagen mit zusammen über 100 kWp. Wer als Privatperson mehrere Mietshaeuser oder Mehrfamilienhaeuser besitzt und auf jedem eine Anlage betreibt, kann an die 100-kWp-Marke kommen. Dann gilt gewerbliche Behandlung.
2. Direkte Vermarktung an einen Stromhandel. Bei Balkonkraftwerken praktisch ausgeschlossen, aber rechtlich möglich. Sobald du Strom an einen Stromhandelspartner direkt vermarktest, bist du gewerblich.
3. Anlagen-Betrieb für Dritte. Wer als Mieter das Balkonkraftwerk seines Vermieters betreibt und einen Anteil am Erloes erhaelt, kann in eine gewerbliche Konstellation rutschen. In der Praxis sehr selten.
Bei normalen 800-Watt-Balkonkraftwerken in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung sind diese Faelle ausgeschlossen.
Quellen und nächste Schritte
Die rechtlichen Grundlagen findest du im FAQ-Schreiben des Bundesfinanzministeriums und in den Erlaeuterungen auf Finanztip.
Wenn du das Balkonkraftwerk kaufst, achtest du in der Rechnung auf den 0-Prozent-Vermerk. Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Steuer kein Thema, nur die technischen Daten.
Wer einen Speicher und dynamischen Tarif kombiniert, holt deutlich mehr finanzielles Plus heraus als über die Einspeisevergütung. Details im Speicher-Übersicht und im Detail-Ratgeber Tibber-Arbitrage.
Damit ist der Steuer-Teil komplett abgedeckt. Wir aktualisieren diesen Spoke bei jeder relevanten Änderung der EEG-Rahmenbedingungen.