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Das Set ist geliefert, die Module hängen. Dann kommt die Frage aus dem Hausflur: „Da brauchst du doch so einen Spezialstecker, oder?” Wegen dieser Frage stehen Anlagen wochenlang ungenutzt herum. Und mancher bestellt eine Elektrofachkraft, die er gar nicht gebraucht hätte. Seit Dezember 2025 gibt es eine klare Antwort. Sie steht nicht in einem Gesetz, sondern in einer Produktnorm — und in deren offizieller Auslegung, die das Normungsgremium selbst veröffentlicht hat.
Ist ein Wieland-Stecker beim Balkonkraftwerk Pflicht?
Die kurze Antwort lautet: nein, solange deine Module zusammen unter 960 Wattpeak bleiben. Ob beim Balkonkraftwerk ein Wieland-Stecker Pflicht ist, hängt allein an dieser einen Zahl — und damit fällt der allergrößte Teil der verkauften Sets aus der Pflicht heraus.
Wichtig ist, wer das sagt. Die Regel steht in der DIN VDE V 0126-95, der ersten Produktnorm für Steckersolargeräte überhaupt, erschienen im Dezember 2025. Der Normtext selbst liegt hinter einer Bezahlschranke. Am 17. Dezember 2025 hat aber die DKE — das Normungsgremium von VDE und DIN, also die herausgebende Stelle — eine offizielle Auslegung mit siebzehn beantworteten Fragen veröffentlicht. Alles auf dieser Seite stammt aus diesem Dokument oder aus dem Gesetz, nicht aus zweiter Hand.
Zur Steckerfrage sagt die Auslegung, die Produktnorm enthalte „neue Anschlussmöglichkeiten, die bisher nicht zulässig waren”. Der bisher geforderte Spezialstecker ist damit nur noch eine von mehreren Möglichkeiten.
Das ist der eigentliche Umbruch. Jahrelang stritten Fachleute darüber, ob der Stecker in der Wand genügt. Die ältere Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 ließ Spielraum: Manche Netzbetreiber bestanden auf einer Wieland-Dose, andere akzeptierten Schuko, und praktisch alle Hersteller lieferten mit Schuko aus. Seit Dezember 2025 ist die Frage beantwortet — nur anders, als sie meist wiedergegeben wird.
Was ist ein Schuko-Anschluss — und was ein Wieland-Stecker?
Bevor es um Grenzwerte geht, kurz die beiden Begriffe. Sie werden ständig durcheinandergeworfen.
Schuko ist die Abkürzung für Schutzkontakt. Gemeint ist die runde Steckdose, die in Deutschland in jeder Wand sitzt, mit den beiden Metallbügeln oben und unten. Diese Bügel sind der Schutzkontakt: Sie stellen die Erdverbindung her, bevor die stromführenden Stifte greifen. Ein Schuko-Anschluss ist also schlicht der gewöhnliche Haushaltsanschluss.
Wieland ist dagegen kein Normbegriff, sondern ein Firmenname, der zum Gattungswort geworden ist — so wie Tempo für Papiertaschentücher. Gemeint ist eine Energiesteckvorrichtung: eine fest installierte Einspeisesteckdose, bei der die Kontakte auch beim Ziehen nicht berührbar sind. Sie wird von einer Elektrofachkraft anstelle der normalen Steckdose eingebaut. In der Norm heißt sie nach DIN VDE V 0628-1.
Ein dritter Begriff taucht ständig auf: Wattpeak (abgekürzt Wp). Das ist die Leistung, die ein Solarmodul unter genormten Laborbedingungen abgibt — also der Wert, der auf dem Modul steht. Im Alltag wird dieser Wert fast nie erreicht. Er dient als Vergleichsmaß, ähnlich wie die Normverbrauchsangabe beim Auto.
Diese drei Wörter genügen für alles Weitere: Schuko ist die normale Dose, die Energiesteckvorrichtung die spezielle, und Wattpeak die Zahl auf dem Modul.
Reicht ein normaler Schuko-Stecker? Der übersehene Haken
Hier steht auf fast jeder Seite zu diesem Thema dasselbe verkürzte Satzstück: „Schuko ist jetzt erlaubt.” Das ist zu grob, und die Ungenauigkeit kann teuer werden.
Die Auslegung der DKE zählt die zulässigen Varianten einzeln auf:
„Modifizierter Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen an den Kontakten; Modifizierter Haushaltsstecker mit internem Trennschalter; Haushaltsstecker in Kombination mit Isolierung und sicherer Trennung im Wechselrichter.”
Und ergänzt: „Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker … bleibt weiterhin zulässig.”
Zweimal steht dort das Wort modifiziert. Ein gewöhnlicher Schuko-Stecker, wie er an einer Tischlampe hängt, ist nicht gemeint. Erlaubt ist ein Haushaltsstecker, der zusätzlich einen der drei Schutzmechanismen mitbringt.
Welcher Stecker bei welcher Modulleistung?
Die Leistungs-Ampel nach DIN VDE V 0126-95
-
Schuko erlaubt
bis unter 960 Wp Modulleistung · ohne Elektrofachkraft · in die normale Steckdose
-
Wieland vorgeschrieben
960 bis 2.000 Wp · Anschluss durch eine Elektrofachkraft
-
Kein Steckersolar mehr
über 2.000 Wp · gilt als Erzeugungsanlage mit voller Netzbetreiber-Prüfung
Der Wechselrichter bleibt in allen Fällen bei maximal 800 Watt Einspeiseleistung.
Warum das nötig ist, hat mit einer Eigenheit des Einspeisens zu tun. Ziehst du einen gewöhnlichen Stecker aus der Dose, ist er stromlos. Ziehst du den Stecker eines Balkonkraftwerks, liefert der Wechselrichter für einen kurzen Moment noch Spannung. Genau diese Sekundenbruchteile sichern die drei Varianten ab: durch Umhüllungen an den Kontakten, durch einen Schalter, der vorher trennt, oder durch eine Trennung im Wechselrichter selbst.
Praktisch heißt das: Du erkennst es nicht am Aussehen des Steckers, sondern an der Angabe des Herstellers. Die DKE formuliert es so: „Diese Angabe finden Anwender bei konformen Geräten in den Produktinformationen des Herstellers.” Wer neu kauft, sucht dort nach der ausdrücklichen Konformität zur DIN VDE V 0126-95. Wenn du noch kein Set hast, schlägt dir das Set-Finder-Quiz in einer Minute Anlagen vor, die unter der Grenze bleiben.
Balkonkraftwerk mit Schukostecker: erlaubt bis 960 Wattpeak
Die Norm staffelt nach Modulleistung, und zwar in genau zwei Stufen.
Für den Haushaltsstecker gilt laut DKE: „Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung wird auf 800 W + 20 % (also 960 W) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist.”
Die Wechselrichterleistung ist davon unabhängig gedeckelt: „Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters beträgt 800 VA.”
Rechne dein eigenes Set einmal durch. Zwei gängige Module mit je 440 Wattpeak ergeben 880 — das passt. Zwei Module mit je 500 Wattpeak ergeben 1.000 und liegen darüber. Ein paar Zentimeter Modulgröße entscheiden also darüber, ob eine Elektrofachkraft ins Haus muss.
Ein Detail im Namen sorgt oft für Rückfragen: Das „V” in DIN VDE V 0126-95 steht für Vornorm — eine vorläufige Festlegung mit begrenzter Laufzeit, die später in eine reguläre Norm überführt werden kann. An den genannten Grenzwerten ändert das nichts. Ein heute als konform gekennzeichnetes Gerät bleibt es auch dann, wenn aus der Vornorm eine endgültige Norm wird.
Wie sich Modulleistung und Einspeisung zueinander verhalten und warum Überbau überhaupt sinnvoll ist, steht im Beitrag zur 800-Watt-Grenze.
Balkonkraftwerk 960 Watt VDE: warum die Grenze im Sicherungskasten begründet ist
Dieser Abschnitt erklärt den Kern der ganzen Stecker-Debatte, und er fehlt in fast jeder Darstellung.
Vom Modul über den Wechselrichter zur Steckdose
- 1
Sonne
strahlt auf dein Modul
- 2
Modul + Wechselrichter
erzeugt Strom und macht ihn nutzbar
- 3
Steckdose
versorgt dein Hausnetz
Plug & Play — kein Elektriker nötig, 30 Minuten Aufbau
Die DKE begründet die Obergrenze zunächst mit der Dauer der Einspeisung. Die 960 Watt sollen vermeiden, „dass eine nahezu dauerhafte Einspeisung mit 800 W erfolgen kann”; Untersuchungen der HTW Berlin hätten ergeben, „dass bei höheren Leistungen das Brandrisiko steigt”.
Der eigentliche technische Grund steht ein paar Fragen weiter, im Abschnitt zum Schutz der Hausinstallation:
„Der eingespeiste Strom des Steckersolargerätes wird nicht durch die Schutzmaßnahmen (Sicherungsautomat) erfasst. Der vom Netz bezogene Strom muss daher für Sicherheitserwägungen voll zu dem eingespeisten Strom des Steckersolargerätes addiert werden. Die Hausinstallation muss also die Summe beider Ströme aufnehmen können.”
Das ist der Satz, auf den es ankommt. Dein Sicherungsautomat sitzt zwischen Zähler und Stromkreis und misst, was aus dem Netz kommt. Was dein Wechselrichter hinter ihm einspeist, sieht er nicht.
Ein Beispiel macht es greifbar. An deinem Küchenstromkreis hängen Geräte, die zusammen 15 Ampere ziehen. Die Sicherung ist auf 16 Ampere ausgelegt und bleibt ruhig. Speist nun zusätzlich dein Balkonkraftwerk mit rund 3,5 Ampere in denselben Kreis ein, fließen durch einen Teil der Leitung fast 18,5 Ampere. Die Sicherung merkt davon nichts, weil sie nur die 15 Ampere aus dem Netz sieht.
Daher die Deckelung — und daher auch die Empfehlung, für das Balkonkraftwerk einen wenig belasteten Stromkreis zu wählen.
Wann wird der Wieland-Stecker beim Balkonkraftwerk Pflicht? Ab 960 Wattpeak
Oberhalb der 960 Wattpeak öffnet die Norm eine zweite Stufe, allerdings mit einer klaren Bedingung.
Die DKE schreibt, die maximal zulässige Gesamtmodulleistung betrage 2.000 Watt, „wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1 …, versehen ist”. Und weiter: „Diese Regelung wurde unter der Voraussetzung eingeführt, dass die Installation der speziellen Energiesteckdose durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese muss den Stromkreis prüfen und ggfs. anpassen.”
Zwei Dinge stehen damit fest. Die Fachkraft ist nicht optional, sondern Teil der Begründung für die höhere Grenze. Und ihre Aufgabe geht über das Anschrauben der Dose hinaus — sie prüft den Stromkreis, genau wegen des Additionsproblems aus dem vorigen Abschnitt.
Bemerkenswert ist ein Ausblick, den die DKE mitliefert: Eine Modulleistung zwischen 960 und 2.000 Watt ohne speziellen Stecker solle „bei Einsatz einer zusätzlichen Kommunikation- und Sicherungseinrichtung möglich werden”. Das sei Aufgabe künftiger Revisionen. Heute gilt es noch nicht, aber die Richtung ist erkennbar.
Oberhalb von 2.000 Watt endet die Kategorie ganz: „Geräte mit höheren als den hier genannten Leistungen sind keine Steckersolargeräte nach dieser Norm, sondern müssen als normale PV-Anlagen betrachtet werden. Diese dürfen nur von Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden.” Ob sich ein solches Maxi-Set lohnt, rechnet der Beitrag zum Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt durch.
Wieland-Steckdose montieren: was die Elektrofachkraft tatsächlich macht
Diese Frage wird häufig gestellt, und im Netz steht dazu erstaunlich wenig Konkretes.
Der Einbau selbst ist Routine: Die vorhandene Steckdose wird abgeklemmt, an ihrer Stelle sitzt danach die Energiesteckdose. Es gibt sie als Unterputz-Variante für die bestehende Dose und als Aufputz-Variante für die Außenwand.
Der Teil, der wirklich zählt, ist der andere: die Prüfung des Stromkreises. Die Norm verlangt sie ausdrücklich mit, und aus dem Abschnitt oben weißt du warum. Die Fachkraft sieht sich an, was sonst an diesem Kreis hängt, wie er abgesichert ist und ob die Leitung die Summe beider Ströme trägt. Bei einer Installation aus den 1970er-Jahren wird daraus schnell mehr Arbeit als im Neubau.
Zu den Kosten machen wir hier bewusst keine Angabe. Es kursieren Zahlen, für die wir keine belastbare aktuelle Quelle geprüft haben, und der Aufwand hängt ohnehin stark von deiner Hausinstallation ab. Frag zwei Betriebe vor Ort und lass die Prüfung des Stromkreises im Angebot ausweisen.
Ein Hinweis, der oft untergeht: Förderprogramme können strenger sein als die Norm. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Förderbestimmungen abweichende Anforderungen enthalten und eine Wieland-Pflicht vorsehen können. Wenn du einen Zuschuss beantragst, lies die Bedingungen, bevor du den Stecker kaufst — die Übersicht dazu steht im Beitrag zur Förderung nach Bundesländern.
Schuko auf Wieland: Adapter, und warum das eine schlechte Idee ist
Das ist die Frage, die im Suchfeld am häufigsten auftaucht. Sie kommt in zwei ganz verschiedenen Varianten, die man auseinanderhalten muss.
Erste Variante: Adapter zum Hausnetz. Du hast ein Gerät mit Energiesteckdosen-Stecker, aber nur eine normale Steckdose. Technisch gibt es Adapter dafür. Sinnvoll ist es nicht: Der spezielle Stecker existiert genau deshalb, weil er beim Ziehen keine berührbaren Kontakte freilegt. Ein Adapter auf einen gewöhnlichen Schuko hebt diese Schutzwirkung auf. Man kauft die Sicherheitsmaßnahme und macht sie im selben Moment wirkungslos.
Umgekehrt — ein Schuko-Gerät an einer vorhandenen Energiesteckdose — ist harmloser, aber ebenso überflüssig: Die Schutzwirkung liegt dann ohnehin beim Gerät.
Zweite Variante: Adapter auf der Modulseite. Hier wird die Norm ungewöhnlich deutlich. Sie legt fest, dass ausschließlich Gleichstrom-Steckverbinder „von gleicher Produktfamilie und gleichem Hersteller zusammengesteckt werden dürfen. Dieses gilt auch für mögliche Adapterleitungen.” Wird eine Verbindung über einen Adapter hergestellt, „muss dieser Adapter vom Hersteller bereits einseitig gesteckt worden sein”.
Die Begründung ist unmissverständlich: Durch abweichende Konstruktionen, Toleranzen und Werkstoffe könnten sich erhöhte Kontaktwiderstände entwickeln. Die daraus entstehende Überhitzung „kann Temperaturen von mehreren 100 °C erreichen”. Und weiter: „Die Verwendung angeblich kompatibler Steckverbinder hat zu einer großen Zahl von Schäden einschließlich Bränden in PV-Anlagen geführt.”
Das richtet sich gegen eine sehr verbreitete Praxis. Steckverbinder verschiedener Hersteller sehen gleich aus und passen mechanisch zusammen. Genau das ist die Falle.
Balkonkraftwerk mit Y-Stecker erweitern: erlaubt, aber mit derselben Bedingung
Wer zwei Module an einen Wechselrichtereingang hängen will, greift zum Y-Stecker. Auf der Gleichstromseite ist das üblich, sofern der Wechselrichter für die Modulzahl ausgelegt ist.
Verboten ist der Y-Stecker nicht. Aber er fällt unter genau die Regel aus dem vorigen Abschnitt: gleiche Produktfamilie, gleicher Hersteller. Ein Y-Stück aus dem Zubehörhandel, das als „passend für alle gängigen Systeme” beworben wird, ist damit kein guter Kauf.
Praktisch heißt das: Nimm das Y-Stück des Modul- oder Wechselrichterherstellers — oder verzichte darauf und nutze einen Wechselrichter mit genügend Eingängen. Welche Geräte wie viele Eingänge haben, zeigt der Wechselrichter-Vergleich.
Kabel und Mehrfachsteckdose: zwei Grenzen in einem Satz
Zwei Regeln der Norm betreffen nicht den Stecker, sondern das Kabel dahinter — beide sind eindeutig.
Mehrfachsteckdosen sind laut DKE „wegen des Risikos einer Leitungsüberlastung, die zu einem Brand führen kann, … nicht zulässig”. Und die Anschlussleitung eines Steckersolargeräts muss „mindestens eine Länge von 5 Metern haben”, damit eine Verlängerung im Normalfall gar nicht nötig wird.
Wie lang das Kabel wirklich sein darf, wann du verlängern darfst und wie du es sauber nach draußen führst, steht ausführlich im Beitrag dazu, wie lang das Kabel beim Balkonkraftwerk sein darf. Warum eine Steckdosenleiste hier gefährlicher ist als bei einem gewöhnlichen Verbraucher, klärt der Beitrag zu Brandgefahr, Stecker und Gewitter.
Balkonkraftwerk mit Speicher: hier gilt die Norm gar nicht
Ein Punkt, der in Kaufberatungen fast immer fehlt.
Auf die Frage, ob die Produktnorm auch Geräte mit Energiespeicher umfasst, antwortet die DKE mit einem klaren Nein: „Nein, diese Norm deckt Steckersolargeräte mit Energiespeicher nicht ab.” Für Kombi-Geräte seien zusätzliche Qualitäts- und Prüfanforderungen nötig. Das zuständige Gremium habe „mit der Planung eines weiteren Normenteiles” begonnen.
Für dich heißt das: Enthält dein Set einen Speicher, kannst du dich beim Stecker nicht auf diese Norm berufen — sie gilt für dein Gerät schlicht nicht. Halte dich dann an die Angaben des Herstellers und im Zweifel an die sicherere Variante. Was beim Nachrüsten sonst zu beachten ist, steht im Beitrag zum Speicher nachrüsten.
Musst du dein vorhandenes Balkonkraftwerk umrüsten?
Nein. Diese Frage beantwortet die DKE in einem einzigen Satz:
„Nein, die Produktnorm hat keine Auswirkung auf bereits in Betrieb befindliche Steckersolargeräte.”
Die Norm richtet sich an Hersteller, und zwar für Geräte, die aktuell und künftig verkauft werden. Wer seine Anlage 2023 gekauft und angeschlossen hat, muss nichts tauschen und nichts nachrüsten.
Das heißt nicht, dass Altgeräte unsicher wären. Es heißt, dass die Norm eine Messlatte für Neuware setzt und nicht rückwirkend gilt.
Ist die DIN VDE V 0126-95 überhaupt verbindlich?
Sie ist kein Gesetz. Ein Hersteller entscheidet, ob er Konformität erklärt — und wenn er es tut, muss er sein Produkt danach entwickeln und prüfen. Die Prüfung kann er selbst durchführen oder eine externe Stelle beauftragen, die das Ergebnis zusätzlich zertifiziert.
Für dich als Käufer ist die Norm trotzdem der beste verfügbare Maßstab. Sie ist der Punkt, an dem sich Vermieter, Förderstellen und Versicherer orientieren können, und sie ist die erste Produktnorm dieser Art überhaupt.
Davon zu trennen ist die rechtliche Seite. Was du anschließen darfst und ob du es selbst tun darfst, regelt nicht die Norm, sondern das Gesetz — nachzulesen im Beitrag dazu, ob man ein Balkonkraftwerk selbst anschließen darf. Und wie viele Geräte an einem Zählpunkt hängen dürfen, klärt der Beitrag zu mehreren Balkonkraftwerken an einem Zähler.
In drei Schritten prüfen, welcher Stecker für dein Set gilt
Die ganze Norm lässt sich für den eigenen Fall auf drei Fragen eindampfen. Du brauchst dafür nur das Datenblatt deines Sets.
Schritt eins: Addiere die Wattpeak deiner Module. Nicht die Wechselrichterleistung, nicht die Zahl im Produktnamen — die aufgedruckte Modulleistung, und zwar aller Module zusammen. Zwei Module mit je 440 Wattpeak ergeben 880. Bleibst du unter 960, kommst du mit einem Haushaltsstecker aus. Liegst du darüber, brauchst du die Energiesteckvorrichtung und eine Elektrofachkraft.
Schritt zwei: Prüfe, ob ein Speicher dabei ist. Enthält dein Set einen Akku, gilt die Produktnorm für dein Gerät nicht. Dann entscheidet die Angabe des Herstellers, nicht die Norm. Frag im Zweifel beim Hersteller nach, welche Anschlussart er vorschreibt — und halte dich daran, auch wenn sie strenger ist als das, was hier steht.
Schritt drei: Such die Konformitätserklärung. Steht in den Produktinformationen ausdrücklich, dass das Gerät der DIN VDE V 0126-95 entspricht? Dann ist der mitgelieferte Stecker eine der zulässigen Bauformen, und du musst nichts weiter tun. Fehlt die Angabe, heißt das nicht automatisch, dass das Gerät unsicher ist — nur, dass der Hersteller keine Konformität erklärt hat. Bei einem Neukauf ist das ein Grund, genauer hinzusehen.
Zwei Dinge fallen dabei ausdrücklich nicht unter diese Prüfung. Ob du überhaupt selbst einstecken darfst, ist eine Rechtsfrage und keine Normfrage. Und ob dein Vermieter oder deine Eigentümergemeinschaft zustimmen muss, steht auf einem dritten Blatt — nachzulesen im Beitrag zum WEG- und Mieter-Privileg.
Drei Irrtümer zum Stecker, die sich hartnäckig halten
„Seit der neuen Norm ist Schuko einfach erlaubt.” Nur ein modifizierter Haushaltsstecker ist es. Die Norm nennt drei Bauformen; ein gewöhnlicher Stecker gehört nicht dazu.
„Ein Wieland-Stecker ist immer sicherer, also nehme ich den.” Sicherer ist nicht der Stecker allein, sondern das Zusammenspiel aus Stecker, Wechselrichter und Stromkreis. Ein normkonformes Gerät mit modifiziertem Haushaltsstecker erfüllt dieselbe Schutzanforderung. Wer die Energiesteckdose ohne Not einbauen lässt, zahlt für eine Prüfung, die er nicht brauchte — schadet damit aber niemandem.
„Über 800 Watt Module wird es kritisch.” Die Grenze für den Haushaltsstecker liegt bei 960 Wattpeak Modulleistung, nicht bei 800. Die 800 sind die Wechselrichterleistung, eine völlig andere Größe.
Einen Überblick über alle weiteren Regeln — Anmeldung, Fristen, Mietrecht — gibt der Beitrag zu den Vorschriften 2026.
Quellen und Belege
Grundlage dieser Seite ist die Normauslegung „FAQ” zur Produktnorm Steckersolar DIN VDE V 0126-95, veröffentlicht von der DKE am 17. Dezember 2025. Daraus stammen die Angaben zu den zulässigen Steckvarianten (Frage 10) sowie zu den Leistungsgrenzen und ihrer Begründung (Frage 9). Ebenfalls von dort: der Schutz der Hausinstallation und der Sicherungsautomat (Frage 11.3), Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen (Frage 12), Gleichstrom-Steckverbinder und Adapter (Frage 13). Dazu die Aussagen zu Bestandsgeräten (Frage 7), zu Speicher-Geräten (Frage 8) und zum Nachweis der Konformität (Fragen 4 und 5).
Titel, Ausgabedatum und Einordnung der Norm stammen aus der Pressemitteilung des VDE zur ersten Produktnorm für Steckersolargeräte sowie vom VDE|FNN. Den Geltungsbeginn zum 1. Dezember 2025, die Beschränkung auf Geräte ohne Speicher und den Hinweis auf abweichende Förderbestimmungen nennt die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026). Die gesetzliche Seite — 800 Voltampere und 2 Kilowatt hinter der Entnahmestelle — steht in § 8 Absatz 5a EEG, die Legaldefinition des Steckersolargeräts in § 3 Nummer 43 EEG. Alle Quellen zuletzt geprüft am 5. August 2026.
Hinweis: Der Normtext selbst liegt hinter einer Bezahlschranke des VDE VERLAG. Alle Aussagen dieser Seite stammen aus der offiziellen Auslegung des Normgebers, nicht aus dem Normtext. Zu den Einbaukosten einer Energiesteckdose machen wir bewusst keine Angabe, weil uns keine belastbare aktuelle Quelle vorliegt. Diese Seite ersetzt keine Elektrofachkraft und keine Rechtsberatung.
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