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Recht

Steuern und Balkonkraftwerk 2026

Stand: 26. Mai 2026

Die zwei wichtigsten Steuer-Regeln

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gelten für Photovoltaik zwei Erleichterungen: null Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf von Komponenten und Komplettsets sowie Einkommensteuer-Befreiung für den selbst genutzten Strom bei Anlagen bis 30 Kilowatt-peak. Beides gilt automatisch für alle Balkonkraftwerke. Quelle: Bundesfinanzministerium . Diese Seite ist der Schnellüberblick — alle Paragrafen, Sonderfälle und Beispiele erklärt der ausführliche Ratgeber Balkonkraftwerk und Steuer: 0 % Mehrwertsteuer und Einkommensteuer im Detail.

Null Prozent Mehrwertsteuer

Du zahlst auf alle Komponenten und Komplettsets für Photovoltaik 0 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Voraussetzung: die Anlage wird auf einem Wohngebäude installiert. Der Händler zeigt 0 Prozent MwSt in der Rechnung aus, du musst nichts beantragen.

Keine Einkommensteuer

Der selbst verbrauchte Strom ist einkommensteuerfrei. Auch der Anteil, den du gegebenenfalls einspeist, fließt nicht in die Steuererklärung ein, solange die Anlage unter 30 kWp bleibt und du keine gewerbliche Absicht hast. Mehr Hintergründe im Steuer-Spoke .

Was du absetzen kannst

Wenn du einen Wieland-Anschluss durch eine Elektrofachkraft machen lässt oder einen Speicher durch einen Installateur verbauen lässt, sind die Arbeitskosten nach Paragraph 35a EStG mit 20 Prozent absetzbar. Maximum: 6.000 Euro Lohnanteil pro Jahr, das ergibt bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung.

Einspeisevergütung lohnt sich selten

Das EEG sieht für kleine Anlagen bis 10 kWp aktuell rund 7,78 Cent pro Kilowattstunde Teileinspeisevergütung vor (Stand Februar 2026, halbjährliche Degression). Bei einem 800-Watt-Set sind das nur rund 40 Euro pro Jahr. Der bürokratische Aufwand (Steuer-ID-Vergabe, jährliche Erklärung) übersteigt den Ertrag meist. Praktisch verzichtet die große Mehrheit der Betreiber auf die Vergütung.

Kein Gewerbe nötig

Balkonkraftwerke fallen nicht unter Gewerbeanmeldungspflicht, auch wenn du Strom ins Netz abgibst. Erst ab gewerblicher Absicht und sehr großen Anlagen (über 100 kWp Summe mehrerer Standorte) wird das relevant.

Häufige Fragen

Muss ich das Balkonkraftwerk in der Steuererklärung angeben?
Nein. Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp sind nach Paragraf 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei — bei einem Balkonkraftwerk brauchst du daher keine separate Photovoltaik-Anlage in der Anlage G oder im EUER-Formular anzugeben.
Gilt 0 Prozent MwSt für alle Komponenten?
Ja, für alle Komponenten und Komplettsets. Der Nullsteuersatz gilt bei Installation auf/an Wohngebäuden — und bei Anlagen bis 30 kWp ohne weitere Prüfung. Das gilt auch für Speicher und Wechselrichter separat.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Die Arbeitskosten eines Elektrikers (z.B. für Wieland-Anschluss) kannst du nach Paragraph 35a EStG mit 20 Prozent absetzen, maximal 6.000 Euro Lohnanteil pro Jahr.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; im Zweifel an das Finanzamt oder eine Steuerberatung wenden.