Recht
WEG und Mieter: Balkonkraftwerk mit Privileg
Stand: 26. Mai 2026
Die Reform vom Oktober 2024
Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Mietrechts ist die mit Abstand wichtigste Erleichterung der letzten zehn Jahre. Steckersolar steht seit dem 17. Oktober 2024 rechtlich auf einer Stufe mit barrierefreier Umgestaltung, Glasfaser und Wallbox-Installation.
Konkret: Du als Mieter oder Eigentümer einer Eigentumswohnung hast ein gesetzliches Anrecht auf Installation, sofern die Anlage einer ordnungsgemaessen Steckersolar-Konfiguration entspricht. Bei einer WEG reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
Wann der Vermieter doch ablehnen darf
Vier Gründe sind anerkannt: Statik-Probleme an Fassade oder Bruestung, fehlende elektrische Sicherheit, Denkmalschutz und in sehr engen Faellen eine signifikante optische Beeintraechtigung der Fassade. Eine pauschale Ablehnung ohne Begruendung ist unzulaessig.
Die Details und Vorlagen-Formulierungen pflegen wir im WEG-und-Mieter-Spoke . Dort findest du eine Schritt-für-Schritt-Vorlage für den Antrag an den Vermieter.
Wie der Antrag aussehen sollte
Sechs Punkte deckst du im Antrag ab: konkrete Anlagen-Beschreibung mit Datenblatt, Befestigungs-Konzept mit statischem Nachweis, Elektro-Anschluss (Schuko oder Wieland), MaStR-Anmeldung, Versicherungsnachweis und Rueckbau-Klausel bei Auszug. Eine Vorlage findest du beim Verein Balkon.Solar kostenfrei.
WEG: Mehrheitsbeschluss reicht
Bei einer Eigentümer-Versammlung reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Du bringst das Thema auf die Tagesordnung, der Beschluss-Text sollte Anlagen-Beschreibung, Versicherungspflichten und Rueckbau- Klausel abdecken.
Was bei Streit hilft
Wenn der Vermieter trotz sauberen Antrags ablehnt, kannst du Mieterverein, Rechtsschutzversicherung oder Verbraucherzentrale einschalten. Erste positive Urteile gibt es bereits beim Amtsgericht Berlin und beim Landgericht Muenchen.
Häufige Fragen
- Kann mein Vermieter die Zustimmung verweigern?
- Nur in eng begrenzten Faellen wie Statik-Problemen, fehlender elektrischer Sicherheit oder Denkmalschutz. Pauschale Ablehnung ohne Begruendung ist seit Oktober 2024 unzulaessig.
- Muss ich den Vermieter überhaupt informieren?
- Ja, eine Informationspflicht besteht. Ueblich sind vier bis sechs Wochen Reaktionszeit. Wer eine ausgearbeitete Vorlage einreicht, hat in der Regel keine Probleme.
- Was gilt für WEG-Eigentümer?
- Seit der Reform reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung. Allstimmigkeits-Klauseln sind nicht mehr nötig.