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Ein schwarzes Solarmodul, gestapelte Euro-Münzen und ein Taschenrechner als kompakte Gruppe auf einem hellen Holztisch — Sinnbild für die Balkonkraftwerk Kosten 2026.
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Balkonkraftwerk Kosten 2026: was du wirklich zahlst und sparst

Was kostet ein Balkonkraftwerk 2026? Ein Set ohne Speicher gibt es ab rund 350 Euro, mit Speicher bis über 2.000 Euro. Hier liest du, woraus sich der Preis zusammensetzt, wie viel du sparst und wann sich die Anschaffung rechnet.

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Das gehört alles dazu

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Ein Balkonkraftwerk trotz PV-Anlage auf dem Dach — die Frage kommt fast immer aus demselben Anlass. Eine Fläche ist übrig, die das Dachsystem nicht abdeckt: die Ostwand, die Terrasse, das Garagendach mit der falschen Neigung. Und fast immer hängt dieselbe Sorge daran: Macht mir das kleine Gerät die Vergütung der großen Anlage kaputt?

Die Antwort besteht aus einer Entwarnung und einem Haken. Beide stehen bei offiziellen Stellen, und beide sind kleiner, als die Diskussionen in Foren vermuten lassen.

Balkonkraftwerk trotz PV-Anlage: darf man das überhaupt?

Ja, und die Frage ist berechtigter, als sie klingt. Denn im Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es eine Regel, die genau in diese Richtung zielt.

Sie heißt Anlagenzusammenfassung. Vereinfacht gesagt: Mehrere Solaranlagen, die räumlich und zeitlich nah beieinander in Betrieb gehen, können für die Berechnung der Vergütung als eine einzige Anlage gelten. Das ist keine Schikane, sondern soll verhindern, dass jemand eine große Anlage künstlich in viele kleine zerlegt, um die besseren Vergütungssätze der kleinen Stufen abzugreifen.

Für dich wäre das ein echtes Problem. Die Vergütung sinkt mit der Anlagengröße. Würde ein 800-Watt-Gerät mit einer 9,5-Kilowatt-Dachanlage zusammengefasst, läge die Summe über 10 Kilowatt-Peak — und ein Teil des Dachstroms fiele in die nächstschlechtere Stufe.

Genau das passiert nicht.

Anlagenzusammenfassung beim Steckersolargerät: warum die Ausnahme wichtig ist

Das Umweltbundesamt formuliert es in seiner Übersicht zu Steckersolargeräten unmissverständlich:

„Steckersolargeräte sind außerdem von der Anlagenzusammenfassung zum Beispiel mit größeren Dachanlagen ausgenommen.”

Damit ist die größte Sorge vom Tisch. Deine Dachanlage behält ihre Vergütungsstufe, ihren Satz und ihren Zeitraum. Es kommt schlicht ein zweites, rechtlich eigenständiges Gerät dazu.

Der Grund liegt in der Definition. Paragraf 3 Nummer 43 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschreibt ein Steckersolargerät als

„ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht”

Das ist eine eigene Kategorie mit eigenen Regeln — nicht einfach eine kleine Photovoltaikanlage. Seit dem Solarpaket I sind Steckersolargeräte bis 2.000 Watt-Peak Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung zusätzlich von den technischen Vorgaben nach Paragraf 9 des Gesetzes befreit. Auch diese Befreiung wandert nicht auf die Dachanlage über und die Dachanlage nicht auf sie.

Praktisch heißt das: Zwei Anlagen, zwei Regelwerke, ein Haus. Wie die Leistungsgrenze für das kleine Gerät genau gerechnet wird, steht im Beitrag zur 800-Watt-Grenze; den größeren rechtlichen Rahmen sortiert die Übersicht zu Regeln und Vorschriften.

Kann ein Balkonkraftwerk neben einer PV-Anlage betrieben werden?

Technisch ist das unspektakulär, und genau deshalb funktioniert es.

Beide Geräte speisen in dasselbe Hausnetz ein, und beide richten sich dabei nach der Spannung, die sie dort vorfinden. Ein Wechselrichter — das Gerät, das den Gleichstrom der Module in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt — synchronisiert sich mit dem Netz. Ob dabei ein zweiter Wechselrichter im Haus arbeitet oder zehn, spielt für ihn keine Rolle. Der Strom aus beiden Quellen mischt sich im Hausnetz und wird von den Verbrauchern abgenommen, die gerade laufen.

Erst wenn mehr erzeugt als verbraucht wird, geht der Rest ins öffentliche Netz — und ab hier wird es interessant, denn dort trennen sich die beiden Anlagen wieder.

Eine Einschränkung gehört dazu: Wenn dein Balkonkraftwerk an einer anderen Phase hängt als die Dachanlage, ist das kein Problem. Moderne Zähler saldieren über alle drei Phasen. Was dahintersteckt, erklärt der Beitrag zur Frage, auf welcher Phase eingespeist wird.

Verliere ich Einspeisevergütung durch ein Balkonkraftwerk?

Hier kommt der Haken, und er ist der eigentliche Inhalt dieses Beitrags.

Ein Steckersolargerät bekommt für den Strom, den es nicht selbst verbraucht, kein Geld. Der Gesetzgeber hat dafür den Begriff der unentgeltlichen Wertabgabe eingeführt: Der Überschuss fließt ins Netz, und zwar geschenkt. Das ist der Preis für das stark vereinfachte Verfahren ohne Netzanschlussanfrage und ohne Elektrofachkraft.

Solange ein Balkonkraftwerk allein an einem Zähler hängt, merkt niemand etwas davon. Interessant wird es, wenn daneben eine Dachanlage einspeist, die sehr wohl vergütet wird — denn beide schicken ihren Überschuss durch denselben Zähler. Der Netzbetreiber sieht am Ende nur eine Zahl und muss sie aufteilen.

Das Umweltbundesamt beschreibt die Lösung so:

„Da Steckersolargeräte für den nicht selbst verbrauchten und deshalb ins öffentliche Netz eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung erhalten, wird bei Vorhandensein einer Dachanlage die Stromeinspeisung über die gemeinsame Messeinrichtung um den Leistungsanteil des Steckersolargerätes reduziert.”

Entscheidend ist das Wort Leistungsanteil. Es wird nicht gemessen, welches Gerät wie viel eingespeist hat — das könnte der Zähler gar nicht. Es wird nach installierter Leistung aufgeteilt.

Balkonkraftwerk neben PV-Anlage: wie stark sinkt die Vergütung?

Der Solarenergie-Förderverein rechnet ein Beispiel vor, das die Größenordnung gut zeigt: Bei einer 8-Kilowatt-Dachanlage und einem 0,8-Kilowatt-Steckersolargerät wird die insgesamt eingespeiste Strommenge noch zu knapp 91 Prozent vergütet. Der Anteil der Dachanlage an der Gesamtleistung beträgt 8 geteilt durch 8,8, also 90,9 Prozent.

Jetzt die Frage, auf die es ankommt: Was kostet das in Euro?

Entscheidend ist dabei ein Punkt, den man leicht übersieht: Für dich gilt der Satz aus dem Jahr, in dem deine Dachanlage in Betrieb ging — nicht der heutige. Die Einspeisevergütung wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und läuft dann 20 Jahre. Wer 2015 gebaut hat, bekommt deutlich mehr als jemand, der heute anfängt.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze halbjährlich. Für Anlagen bis 10 Kilowatt bei Teileinspeisung gilt aktuell: 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 bis zum 31. Januar 2027, Grundlage ist Paragraf 48 Absatz 2 und 2a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ältere Anlagen liegen darüber, teils weit.

Nehmen wir eine Hausanlage, die im Jahr rund 3.000 Kilowattstunden ins Netz schickt, und rechnen die Spanne durch:

Satz der Dachanlageohne Balkonkraftwerkmit Balkonkraftwerk (90,9 %)Verlust im Jahr
7,70 Cent (Inbetriebnahme heute)231 Euro210 Euro21 Euro
12 Cent (ältere Anlage)360 Euro327 Euro33 Euro
20 Cent (deutlich ältere Anlage)600 Euro545 Euro55 Euro

Selbst am oberen Ende bleibt der Verlust überschaubar. Schau trotzdem in deine letzte Jahresabrechnung, welcher Satz bei dir tatsächlich steht — nur damit rechnet sich dein Fall korrekt.

Dem steht gegenüber, was das Balkonkraftwerk einbringt. Eine 800-Watt-Anlage liefert je nach Ausrichtung und Standort grob 600 bis 850 Kilowattstunden im Jahr. Jede Kilowattstunde davon, die im Haus verbraucht wird statt gekauft zu werden, spart bei 35 Cent je Kilowattstunde eben diese 35 Cent — ein Vielfaches dessen, was die Einspeisung bringt. Wie diese Rechnung funktioniert, steht in der Erklärung zu Einspeisung und Eigenverbrauch, die Bandbreite der Erträge im Beitrag zum Jahresertrag.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk trotz PV-Anlage?

Die 21 Euro sind also nicht das Problem. Das Problem ist ein anderes, und es wird selten benannt.

Wenn dein Dach nach Süden zeigt und mittags mehr liefert, als das Haus verbraucht, dann ist dein Verbrauch zu dieser Zeit bereits gedeckt. Ein zusätzliches Modul in derselben Ausrichtung produziert dann nichts, was jemand im Haus abnehmen könnte. Sein Strom fließt als Überschuss ins Netz — geschenkt. Und die vergütete Menge der Dachanlage sinkt trotzdem um den Leistungsanteil.

In diesem Fall ist die Antwort ehrlich: Es lohnt sich nicht.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wenn das kleine Gerät eine Lücke füllt, die das Dach lässt:

Andere Himmelsrichtung. Ein Süddach hat seine Spitze um die Mittagszeit. Module nach Osten liefern morgens, nach Westen abends — also dann, wenn in vielen Haushalten tatsächlich Strom gebraucht wird und das Dach schon nachlässt. Welche Ausrichtung wie viel bringt, steht im Beitrag zur Ausrichtung.

Verschattete oder ungenutzte Flächen. Balkonbrüstung, Terrassendach, Carport, Gartenhaus. Flächen, die sich nicht sinnvoll an den Dachwechselrichter hängen lassen, weil der Strang nicht passt oder die Leitung zu weit wäre.

Dach oder Wechselrichter am Limit. Wenn die Dachfläche voll ist oder der vorhandene Wechselrichter keine Reserve mehr hat, wäre eine Erweiterung ein größerer Eingriff. Ein Steckersolargerät kommt ohne das aus.

Grundlast rund um die Uhr. Kühlschrank, Gefriertruhe, Router, Server, Wärmepumpe im Bereitschaftsbetrieb. Wer eine hohe Grundlast hat, verbraucht auch das, was zusätzlich hereinkommt. Was sich damit alles betreiben lässt, sortiert der Überblick was ein Balkonkraftwerk versorgen kann.

Eine Beispielrechnung für den Ost-West-Fall

Damit das greifbar wird, hier die beiden Enden nebeneinander — bewusst als Rechenbeispiel, nicht als Versprechen.

Fall A, gleiche Ausrichtung wie das Dach. Das Balkonkraftwerk liefert 700 Kilowattstunden im Jahr, aber nur etwa 15 Prozent davon treffen auf einen Verbrauch, den die Dachanlage nicht schon deckt. Das sind rund 105 Kilowattstunden Eigenverbrauch, also etwa 37 Euro Ersparnis bei 35 Cent. Davon gehen 21 Euro entgangene Vergütung ab. Bleiben 16 Euro im Jahr — bei 400 Euro Anschaffung rechnet sich das nicht.

Fall B, Ost oder West als Ergänzung. Dasselbe Gerät liefert 600 Kilowattstunden, weil die Ausrichtung schlechter ist. Aber der Strom kommt morgens und abends, wenn die Dachanlage schwach ist und im Haushalt Betrieb herrscht. Landen 60 Prozent im Eigenverbrauch, sind das 360 Kilowattstunden, also rund 126 Euro. Minus 21 Euro entgangene Vergütung bleiben 105 Euro im Jahr — hier trägt sich die Anschaffung in etwa vier Jahren.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt nicht in der Technik und nicht in der Vergütungskürzung. Er liegt allein darin, ob der zusätzliche Strom auf einen Verbrauch trifft. Genau das ist die Frage, die du vor dem Kauf beantworten solltest.

Ein Speicher verändert die Rechnung noch einmal deutlich, weil er den Mittagsüberschuss in den Abend schiebt und damit auch Fall A retten kann. Ob sich das trägt, steht in der Rechnung zum Balkonkraftwerk mit Speicher; wer bereits eine Anlage hat, findet die Nachrüstwege im Beitrag zum Speicher nachrüsten.

Balkonkraftwerk anmelden, wenn schon eine PV-Anlage da ist

Ja, das muss sein. Die vorhandene Registrierung der Dachanlage deckt das neue Gerät nicht ab — es sind zwei getrennte Einheiten mit getrennten Einträgen.

Für das Steckersolargerät gilt das vereinfachte Verfahren: Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur binnen eines Monats nach Inbetriebnahme, mehr nicht. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr nötig; das Register gibt die Daten weiter. Die Schritte im Register stehen in der Anleitung zur Anmeldung.

Ein Punkt gehört dazu, weil er in der Praxis Verwirrung stiftet: Bei der Registrierung wird die Anlage der vorhandenen Marktlokation zugeordnet — also dem Zähler, an dem auch die Dachanlage hängt. Genau daraus ergibt sich später die anteilige Kürzung. Das ist kein Fehler im Formular, sondern der beschriebene Mechanismus.

Zwei Solaranlagen an einem Stromzähler betreiben: worauf du achtest

Drei Dinge sind es in der Praxis.

Erstens der Zähler selbst. Für Einspeisung braucht es einen Zähler, der in beide Richtungen misst — was du aus dem Netz beziehst und was du hineinschickst, getrennt voneinander. Fachleute nennen ihn Zweirichtungszähler (also einen Zähler mit zwei Zählwerken, eines für jede Richtung). Deine Dachanlage hat einen solchen bereits, sonst könnte der Netzbetreiber ihre Einspeisung gar nicht abrechnen. Ein zusätzliches Steckersolargerät löst deshalb keinen Zählerwechsel aus. Das unterscheidet deinen Fall von Haushalten ohne Anlage, bei denen ein alter Zähler mit Drehscheibe erst getauscht werden muss.

Zweitens die Abrechnung. Prüfe die erste Jahresabrechnung nach der Inbetriebnahme darauf, ob die anteilige Kürzung nachvollziehbar ausgewiesen ist. Netzbetreiber stellen das unterschiedlich dar, und der Anteil hängt an den Leistungswerten, die im Register stehen. Steht dort eine falsche Wechselrichterleistung, stimmt auch der Anteil nicht.

Das ist kein theoretisches Risiko. Bei der Registrierung werden zwei Leistungen abgefragt, die leicht verwechselt werden: die Modulleistung in Watt-Peak und die Wechselrichterleistung in Voltampere. Für die anteilige Kürzung zählt die Wechselrichterleistung. Wer versehentlich 2.000 statt 800 einträgt, verschiebt den Anteil der Dachanlage von 90,9 auf 80 Prozent — und verschenkt jedes Jahr Geld, ohne es zu merken. Der eigene Eintrag lässt sich im Marktstammdatenregister jederzeit einsehen und korrigieren; ein Blick nach der Anmeldung lohnt sich einmal.

Drittens die Versicherung. Zwei Anlagen an einem Haus sind versicherungstechnisch nicht automatisch zwei versicherte Sachen. Ob das kleine Gerät mitversichert ist, hängt am Vertrag und ist ein eigenes Thema — es steht im Beitrag zu Hausrat und Haftpflicht.

Wie viele Steckersolargeräte an einem Zähler zulässig sind und wie die 800 Voltampere dabei gerechnet werden, ist eine eigene Frage mit eigenen Fallstricken — sie steht im Beitrag zu mehreren Balkonkraftwerken an einem Zähler.

Bestehende PV-Anlage mit Balkonkraftwerk erweitern — oder richtig erweitern?

Wer für die zusätzlichen Module doch Vergütung möchte, hat einen Weg — aber er führt aus dem vereinfachten Verfahren heraus.

Man meldet die Anlage dann nicht als Steckersolargerät, sondern als reguläre Photovoltaikanlage an. Dazu gehören eine förmliche Netzanschlussanfrage beim Netzbetreiber und die Installation durch eine Elektrofachkraft. Der Vorteil: Der eingespeiste Strom wird vergütet, und die Anlage darf größer sein als 800 Voltampere.

Bei 800 Watt lohnt dieser Aufwand praktisch nie. Die Vergütung für rund 300 verschenkte Kilowattstunden Überschuss liegt bei etwa 23 Euro im Jahr — dafür Elektriker, Anmeldeverfahren und Zählerthemen in Kauf zu nehmen, geht selten auf.

Deshalb der ehrliche Gegenentwurf: Ist auf dem Dach noch Fläche frei und hat der vorhandene Wechselrichter Leistungsreserve, dann ist eine echte Erweiterung der Dachanlage meist die bessere Rechnung. Der zusätzliche Strom wird vergütet statt verschenkt, die Module stehen in optimaler Neigung, und es gibt keine anteilige Kürzung. Der Nachteil sind die Kosten: Handwerker, eventuell ein größerer Wechselrichter, Anmeldeverfahren.

Ein Balkonkraftwerk ist die Antwort auf die Fälle, in denen dieser Weg versperrt ist. Dach voll, Wechselrichter am Anschlag, Denkmalschutz, oder eine Fläche mit einer Himmelsrichtung, die sich nicht sinnvoll in den bestehenden Strang einbinden lässt. Dann ist ein Gerät für ein paar hundert Euro, das ohne Elektriker auskommt, eine sinnvolle Ergänzung — auch wenn es rund 21 Euro Vergütung im Jahr kostet.

Ein zeitlicher Hinweis gehört dazu: Die feste Einspeisevergütung soll für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, entfallen. Dazu liegt ein Regierungsentwurf vor, geltendes Recht ist er noch nicht. Was daran gesichert ist und was nicht, steht im Beitrag zur EEG-Novelle 2027.

Balkonkraftwerk und Photovoltaik gleichzeitig: was gilt steuerlich?

Zwei Ebenen, beide unkritisch.

Bei der Umsatzsteuer gilt der Nullsteuersatz nach Paragraf 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz. Er erfasst Photovoltaikanlagen für Wohngebäude ebenso wie Balkonkraftwerke; das Bundesfinanzministerium hat ausdrücklich klargestellt, dass Geräte ab 300 Watt darunterfallen. Du zahlst für das zusätzliche Gerät also keine Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob schon eine Anlage vorhanden ist.

Bei der Einkommensteuer sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern seit 2022 steuerfrei gestellt. Ein 800-Watt-Gerät bringt eine typische Hausanlage dieser Grenze nicht nahe. Die Details und die Grenzen bei mehreren Gebäuden stehen im Beitrag zur Steuer beim Balkonkraftwerk.

Das ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Wer mehrere Anlagen oder vermietete Objekte hat, klärt das besser einmal fachlich ab.

Was ein solches Gerät heute kostet und wie schnell es sich rechnet, steht in der Preisrechnung und in der Amortisationsrechnung.

Quellen und Belege

Zu den Vergütungssätzen: Der genannte Wert von 7,70 Cent je Kilowattstunde gilt laut Bundesnetzagentur für Anlagen bis 10 Kilowatt bei Teileinspeisung bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 bis zum 31. Januar 2027. Er ist ausdrücklich kein Wert für Bestandsanlagen: Für eine vorhandene Dachanlage gilt der Satz aus ihrem eigenen Inbetriebnahmejahr, festgeschrieben für 20 Jahre. Die Sätze der Vergangenheit stehen im Archiv der Bundesnetzagentur. Die Werte von 12 und 20 Cent in der Tabelle sind Rechenbeispiele zur Einordnung, keine amtlichen Sätze für ein bestimmtes Jahr.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Verbindlich sind im Zweifel die Auskunft deines Netzbetreibers und die geltende Gesetzesfassung.

Dein nächster Schritt

Rechnet sich das für dich?

Mit dem Amortisations-Rechner siehst du in unter einer Minute, ab welchem Jahr dein Balkonkraftwerk mehr spart, als es gekostet hat.

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